Nach den strengen internationalen Regeln des Typus-Verfahrens der taxonomischen Nomenklatur, wird ein einzelnes, entsprechend gekennzeichnetes Exemplar (z.B. eines Fisches) als Holotypus festgelegt. Das dazugehörige Exemplar des anderen Geschlechts wird als Allotypus bezeichnet. Alle weiteren Exemplare in einer Typus-Serie werden als Paratypus bezeichnet.
Es ist möglich, dass die Angaben in einer Erstbeschreibung ungültig werden, wenn in neueren Untersuchungen anhand des Holotypus abweichende Merkmale festgestellt werden.