Hi Joe,
Hi,
bezieht sich das mit dem Naturschutz nicht auf 'WF',''? Was spricht dagegen, gefährdete Arten zu vermehren? Oder braucht man da einen Herkunftsnachweis, ähnlich wie bei manchen Echsen?
Grüße
Joe
Zitat aus http://www.polizei-dein-partner.de/:
Prof. Dr. Dietrich Jelden, Leiter der Abteilung Artenschutz beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn, erklärt: „Grundsätzlich gilt: Handelt es sich bei einem Tier um eine geschützte Art, muss der Halter den Erwerb oder die Abgabe umgehend bei der zuständigen Landesbehörde melden. Dies ist eine Regelung, die einheitlich für alle Bundesländer gilt.“
Kontrollen und DNA-Analysen
Über Zoll- und Postkontrollen, die Überwachung von Internetforen oder Kontrollen auf Tierbörsen wird gegen illegalen Tierhandel vorgegangen. Auch die Analyse und Evaluierung der Meldedaten der einzelnen Bundesländer oder Schwerpunktkontrollen bei Tierhaltern oder -händlern führen zu Fahndungserfolgen. „Vor einiger Zeit hatten wir eine Schwerpunktkontrolle für den Bereich Schildkröten. Dazu wurden zunächst die entsprechenden Meldedaten analysiert. Denn illegale Naturentnahmen werden von Händlern häufig als Nachzucht kaschiert. Bei seltenen Arten schauen wir dann genauer hin, es gibt Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen“, so der Experte. Durch die Untersuchung von Parasiten, die das Tier beherbergt, lässt sich nachweisen, ob ein Tier tatsächlich aus einer Nachzucht oder aus freier Wildbahn stammt. „Manche Parasiten kommen ausschließlich bei wildlebenden Tieren, aber niemals bei Nachzuchten vor. So kann man eindeutig belegen, ob ein Tier aus legaler oder illegaler Quelle stammt.“ Auch DNA-Analysen können bei der Bestimmung helfen. Dadurch lässt sich nachweisen, ob vermeintliche Nachzuchten von den angegebenen Elterntieren stammen. „Derartige Verfahren sind sehr aufwendig, führen aber häufig zum Erfolg“, erklärt Jelden.
Worauf man bei der Tierhaltung von exotischen Tieren achten sollte
- Informieren Sie sich über die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen zur Haltung von exotischen und gefährlichen Tieren.
- Respektieren Sie Einfuhr- und Haltungsverbote für artgeschützte Tiere.
- Wählen Sie ein Tier, das für die private Haltung geeignet ist und keine Gefahr für Sie selbst oder andere darstellt.
- Versichern Sie sich, dass es sich bei gekauften Tieren um Nachzuchten, nicht um Wildfänge handelt.
- Stellen Sie eine artgerechte Haltung sicher und eignen Sie sich die erforderliche Sachkunde im Umgang mit dem Tier an.
- Bedenken Sie, dass auch Jungtiere erwachsen werden und zum Teil eine enorme Größe oder ein hohes Alter erreichen können. Stellen Sie sicher, dass auch dann noch eine artgerechte Haltung gewährleistet werden kann.
Zitat Ende
Also ist es ganz klar geregelt. Der Erstbesitzer btaucht eine schriftliche Erlaubnis zur Ausfuhr aus dem jeweiligen Lamd, zur Einfuhr in die EU, zur Einfuhr in die BRD, zur Haltung und Vermehrung, sowie zur Abgabe. Hat er die nicht, macht er sich strafbar gegen das Artenschutzabkommen verstoßen zu haben und der Erwerber der Nachzuchten begeht den gleichen Fehler.
Zur Frage der Vermehrung gefährdeter Arten ist anzumerken, dass wir in der Internationalen Gemeinschaft für Labyrinthfische (IGL) es uns zur Maxime gemacht haben, von Ausrottung bedrohte Arten. zumindest für die Aquaristik und damit der Nachwelt zu erhalten. Das kann aber nicht für unter Artenschutz stehende Arten gelten, die illegal eingeführt werden müssten.
Natürlich gibt es immer wieder Arten, die es zu vermehren lohnt, da sie schon ewig nicht mehr im normalen Handel auftauchten, aber sobald sie unter Naturschutz gestellt werden, ist der Preis dies illegal per Beschaffungskriminalität zu tun, effektiv zu hoch.